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Integrierte Versorgung - Ihre Vorteile

Was verstehen wir unter integrierte Versorgung?

OP-Standorte / augenchirurgische Zentren

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Hintergrund:
1. Nach welchen Prinzipien ärztliche Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung zu vergüten bzw. zu erstatten sind, bestimmt das
V. Sozialgesetzbuch. Darin ist festgelegt, dass Leistungen „wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig“ sein müssen. Leistungen, die über das ausreichende und notwendige Maß hinausgehen oder nicht das wirtschaftlichste Verfahren darstellen, dürfen nicht vergütet werden.
2. Grundlage der Leistungsabrechnung zwischen Ärzten und Krankenkassen ist der sog. „Einheitliche Bewertungsmaßstab EBM“. Leistungen, die in diesem nicht erfasst sind, können nicht abgerechnet werden.

Aus der beschriebenen Rechtslage folgt, dass den Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht alle innovativen, dem neuesten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis entsprechenden Diagnose- und Behandlungsverfahren und Vorsorgeleistungen zur Verfügung gestellt werden können bzw. dürfen.

Einen Ausweg aus diesem Dilemma stellen die sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen dar. Diese ergänzen als Selbstzahlerleistung das Angebot der Gesetzlichen Krankenversicherung und sichern ein Versorgungsniveau, wie es sonst nur im Bereich der privaten Krankenversicherung möglich ist.

Die IVOC-Gruppe hat sich in ihrem Ehrenkodex verpflichtet, nur solche Leistungen als IGeL anzubieten, die medizinisch sinnvoll sind und einen angemessenen Zusatznutzen bieten.

Experteninterview

PD Dr. med. Tobias Hudde zum Thema AMD.