Optimales Sehvermögen bedeutet Sicherheit im Straßenverkehr
Beim Erwerb des Führerscheins besteht fast jeder Kandidat den Sehtest. Die Fahrtauglichkeit des PKW-Fahrers wird danach nie wieder geprüft. Ab dem 40. Lebensjahr treten jedoch allmählich Sehmängel auf, die oft unbemerkt bleiben. Dies betrifft fast alle Sehfunktionen, die für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr wichtig sind. Beispielsweise die Sehschärfe in der Dunkelheit und bei Dämmerung.
Altersbedingte Veränderungen der Augen
Altersbedingte Veränderungen der Augen (beispielsweise Grauer Star oder Grüner Star) können die Sehschärfe oder das Gesichtsfeld einschränken. Dadurch werden Objekte schlecht oder zu spät erkannt, die Reaktionszeit nimmt ab und das Unfallrisiko steigt.
Schleichender Verlust des Sehvermögens
Da manche Erkrankungen zu einem schleichenden Verlust des Sehvermögens führen und regelmäßige Augenuntersuchungen für Führer von Personenkraftfahrzeugen nicht vorgeschrieben sind, ist manchen Betroffenen gar nicht bewusst, dass sie die rechtlichen Voraussetzungen zum Führen eines PKWs nicht mehr erfüllen.
Lassen Sie Ihre Augen untersuchen
Ergreifen Sie die Initiative – zu Ihrem eigenen und zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer! Lassen Sie die Verkehrstauglichkeit Ihrer Augen regelmäßig durch einen Augenarzt untersuchen!
Der ADAC empfiehlt
Folgende Untersuchungen im Rahmen der Fahrtauglichkeit sind sinnvoll