IGeL ist die Abkürzung für 'Individuelle Gesundheitsleistungen'. Diese bezeichnen ärztliche Leistungen, die außerhalb des Rahmens der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) liegen und daher von Versicherten der GKV im Rahmen des Sachleistungs- und Kostenerstattungsprinzips nicht in Anspruch genommen werden können.
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