Bei einer Kurzsichtigkeit über drei Dioptrien besteht statistisch ein höheres Risiko für das Auftreten einer Netzhautablösung (Ablatio retinae).
Schon lange vor der eigentlichen Netzhautablösung treten bei einem Teil der Betroffenen Veränderungen in der äußeren Netzhaut (sog. Ablatio-Vorstufen) auf.
Diese Veränderungen können vom Augenarzt frühzeitig erkannt und, wenn nötig, vorsorglich behandelt werden. Oft genügt dann eine ambulante Laserbehandlung, um die spätere gefährliche Netzhautablösung und damit den möglichen Verlust des Sehens abzuwenden.
So läuft die Netzhaut-Vorsorgeuntersuchung ab
Die Ablatio-Vorstufen in der äußeren Netzhaut lassen sich mittels Netzhaut-Spiegelung am besten bei sehr weiter Pupille erkennen. Dazu werden Ihre Pupillen mittels Augentropfen erweitert. Dies dauert etwa 20 bis 30 Minuten. Anschließend sind Sie für etwa drei bis vier Stunden vermehrt blendungsempfindlich und sehen eventuell vorübergehend unscharf, sodass Sie nicht selbst mit dem Auto nach Hause fahren können.
Wer übernimmt die Kosten?
Werden bei der Netzhaut-Spiegelung Erkrankungen, die weiter abgeklärt oder behandelt werden müssen, festgestellt, übernimmt Ihre gesetzliche Krankenversicherung die dafür erforderlichen Kosten. Dies gilt zum Beispiel auch für eine Laserbehandlung von Vorstufen einer Netzhautablösung. Zusammen mit der Netzhaut-Spiegelung kann auch eine Glaukom-Vorsorgeuntersuchung erfolgen, zu der neben der Augenhintergrund-Untersuchung eine Augendruck-Messung erforderlich ist.